Die aktuelle Satzung des OV Süd-Ost
SPD – Ortsverein Flensburg Süd-Ost beschlossen am 18.07.2024
Dieser Ortsverein wurde im Rahmen der Umstukturierung neu gegründet.
hier das Protokoll
Satzung des Ortsvereins Flensburg Süd-Ost
§ 1
Name, Tätigkeitsgebiet
1. Der Ortsverein umfasst den Bereich des Flensburger Südens und Teile des Ostens.
2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Flensburg Süd-Ost. Sein Sitz ist Hafermarkt 6-8, 24943 Flensburg.
§ 2
Zweck
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.
§ 3
Mitgliedschaft
1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der*die Antragsteller*in wohnt.
2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.
3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der*die Bewerber*in binnen einen Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht, die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.
§ 4
Organe des Ortsvereins
Organe des Ortsvereins sind:
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand
§ 5
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes und der Revisoren sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
1. Die Mitgliederversammlung soll mindestens jährlich stattfinden.
2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der*die Vorsitzende bzw. die gleichberechtigten Vorsitzenden im Verhinderungsfall die stellvertretenden Vorsitzenden.
3. Die Mitgliederversammlung wird von dem*der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Der Vorstand und die Revisoren werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder sind geheim.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.
§ 6
Vorstand
1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
– dem*der Vorsitzenden bzw. zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau
– min. 1, max. 2 stellvertretenden Vorsitzenden
– dem*der Kassierer*in
– optional Beisitzer*innen
3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 7
Wahlen
1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt:
– der*die Vorsitzende bzw. zwei gleichberechtigten Vorsitzende, davon eine Frau
– min. 1, max. 2 stellvertretende Vorsitzende
– der*die Kassierer*in
– optional Beisitzer*innen
2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.
§ 8
Revision
1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisor*innen gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.
2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9
Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist. Später eingehende Anträge können nur beraten werden, wenn die Mitgliederversammlung diese Ausnahme mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt.
§ 10
Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz
1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.
§ 11
Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
der Satzung des Kreisverbandes Flensburg in der jeweils gültigen Fassung.
§ 12
Diese Satzung tritt am 18. Juli 2024 in Kraft.
Protokoll der Gründungsversammlung DES Ortsvereins Flensburg Süd-Ost am 18.07.2024
Teilnehmer*innen: Jutta Petersen, Klaus Hartmann, Gerd Mankowski, Andree Nitsch, Maria Wappler, Kirsten Jordt, Rainer Schabla, Thies Marxen, Birgit Jaspersen, Nils Langer (bis 20:15 Uhr) , Eckhard Buscher, Peter Dahlke, Justus Klebe, Christian Dahl (14 stimmberechtigte Mitglieder)
Gäste: Kianusch Stender, Johanna Selbert, Simone Lange
Beginn: 19:02 Uhr
Protokoll: Johanna Selbert
TOP 1 – Begrüßung
Kia beschreibt die bisherige Ortsvereinsarbeit und erläutert den Prozess der Ortsvereins-Reform. Er erläutert die bereits gegründeten OVs, betont die Wichtigkeit der Arbeit der Ortsvereine und freut sich auf die Neugründung. Wegen einiger neuer Gesichter gibt es keine kurze Vorstellung der Anwesenden.
TOP 2 – Wahl einer Sitzungsleitung
Johanna Selbert und Kianusch Stender werden einstimmig gewählt.
TOP 3 – Genehmigung der Tagesordnung
Einstimmig beschlossen.
TOP 4 – Genehmigung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird ohne Änderungen einhellig genehmigt.
TOP 5 – Wahl einer Mandatsprüfungskommission
Sitzungsleitung übernimmt auch die Mandatsprüfung.
Einstimmig angenommen.
TOP 6 – Wahl einer Zählkommission
Simone Lange und Peter Dahlke werden einhellig gewählt.
TOP 7 – Rechenschafts- und Revisorenberichte der alten Ortsvereinsvorstände
vertragt
TOP 8 – Entlastung der alten Ortsvereinsvorstände
vertagt
TOP 9 – Beratung und Beschluss über Namen des Ortsvereins
Nach einer Diskussion wird sich darauf verständigt, bei den Himmelsrichtungen zu bleiben. Der Name „Ortsverein Flensburg Süd-Ost“ wird einstimmig als neuer Ortsvereinsname beschlossen. (Vorschläge waren Mitte, Süd, (im) Süden, Mitte-Süd, Süd-Ost)
TOP 10 – Verabschiedung der Satzung des Ortsvereins
- 1 wurde geändert:
Satz 1: „Der Ortsverein umfasst den Bereich des Flensburger Südens und Teile des Ostens“. Satz 2 bis 4 wurden gestrichen.
Einhellig beschlossen.
Kianusch Stender führt überblicksartig durch die Satzung.
Andree Nitsch rät die Anzahl der Beisitzer*innen-Zahl nicht zu begrenzen § 6, § 7 wird entsprechend geändert in „optional die Beisitzer*innen“.
Der Ortsvereinsname wird im Satzungsentwurf auf den neuen Namen angepasst.
Die Satzung wird anschließend einstimmig beschlossen.
TOP 11 – Wahlen
Vorsitz:
Einstimmig wird beschlossen, dass der Vorstand aus einer Einzelspitze bestehen soll. Kirsten Jordt stellt sich zur Wahl und stellt sich vor. Es gibt keine weiteren Kandidaturen.
Ergebnis:
gültig: 14
Kirsten Jordt:14/0/0 (ja, Enthaltung, nein)
Stellv. Vorsitz:
Marie Bothe, Eckhard Buscher, Birgit Jaspersen stellen sich zur Wahl. Marie Bothe ist abwesend, hat aber im Vorfeld eine Kandidatur erklärt. Birgit Jaspersen und Eckhard Buscher stellen sich vor. Justus Klebe stellt Marie Bothe stellvertretend vor. Es gibt keine weiteren Kandidaturen.
Ergebnis:
gültig: 10; ungültig: 4
Birgit Jaspersen: 7
Marie Bothe: 6
Eckhard Buscher: 3
- Da keine*r der zur Wahl stehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat, gibt es einen zweiten Wahlgang.
Ergebnis:
gültig: 14
Birgit Jaspersen: 13
Marie Bothe: 9
Eckhard Buscher: 2
Kassierer*in:
Andree Nitsch stellt sich zur Wahl und stellt sich vor. Es gibt keine weiteren Kandidaturen.
Ergebnis:
gültig: 14
Andree Nitsch: 13/1/0
Beisitzer*innen:
Martin Klatt, Christian Dahl, Eckhard Buscher stellen sich zur Wahl. Martin Klatt ist nicht anwesend. Christian stellt sich vor. Eckhard verzichtet auf die erneute Vorstellung. Justus stellt Martin stellvertretend vor. Es gibt keine weiteren Kandidaturen.
Ergebnis:
gültig: 14
Christian Dahl: 13
Martin Klatt: 13
Eckhard Buscher: 9
Revisor*innen:
Justus Klebe und Nils Langer stellen sich zur Wahl. Es gibt keine weiteren Kandidaturen.
Ergebnis:
Gültig:13
Justus Klebe: 12
Nils Langer: 12
TOP 12 – Anträge
Keine.
TOP 13 – Verschiedenes
Keine.
Ende 20:29 Uhr